AGB Armforcebasel
Vereinsreglement — Mitgliedschafts-, Kündigungs- und Hausordnungs-Bestimmungen.
Dieses Reglement gilt als integrierter Bestandteil des von jedem Mitglied zu unterzeichnenden Antrags zur Vereinsmitgliedschaft. Das Mitglied akzeptiert durch seine Unterschrift ausdrücklich, sich an die Vorschriften und Bedingungen des Vereins zu halten.
1.1 Mitgliedschaftsvereinbarung
Dieses Reglement gilt als integrierter Bestandteil des von jedem Mitglied zu unterzeichnenden Antrags zur Vereinsmitgliedschaft. Das Mitglied akzeptiert durch seine Unterschrift ausdrücklich, sich an die Vorschriften und Bedingungen des Vereins zu halten.
1.2 Mitgliederbeiträge
Die Mitglieder müssen die Mitgliederbeiträge, welche die Armforcebasel Mitgliederversammlung jedes Jahr im Voraus festlegt, jeweils im Voraus bezahlen.
1.3 Rückständige Mitgliederbeiträge
Falls sich ein Mitglied mit der Bezahlung eines oder mehrerer Mitgliederbeiträge in Verzug befindet und das Mitglied nach erfolgter Mahnung die Schuld nicht innerhalb der angesetzten Frist bezahlt hat, kann ihm der Zugang zum Verein verweigert werden, bis der geschuldete Betrag bezahlt ist. Ab der ersten Mahnung werden Bearbeitungsgebühren erhoben: Fr. 10.– für die erste und Fr. 30.– für die zweite Mahnung.
1.4 Änderung Bezahlung Mitgliederbeiträge
Die Mitglieder können die Mitgliederbeiträge in monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beiträgen bezahlen. Durch schriftlichen Antrag können sie dies ändern lassen. Die Beiträge werden entsprechend der neuen Zahlungshäufigkeit angepasst. Nach erfolgter Neueinteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– erhoben.
1.5 Limitierung der Mitgliederanzahl
Es ist vorgesehen, die Anzahl der Mitgliedschaften im Verein zu limitieren, damit den Mitgliedern eine vernünftige und zumutbare Benützung der Einrichtungen des Vereins gewährleistet werden kann. Es ist jedoch möglich, dass gelegentlich Wartezeiten oder Verzögerungen während den Trainings-Intervallen auftreten.
1.6 Zeitgutschrift
Kann ein Mitglied wegen Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, beruflichem Auslandaufenthalt, Ausbildung im Ausland, Zivil-/Zivilschutzdienst oder Militär den Verein im Minimum einen Monat nicht benützen, so gewährt Armforcebasel eine entsprechende Gutschrift an den Mitgliederbeitrag des Folgejahres. Diese Gutschrift kann aufgrund eines schriftlichen Gesuches an den Vereinsvorstand erteilt werden und nur bei einem schriftlichen Nachweis der Verhinderung. Das Gesuch muss umgehend eingereicht werden, da rückwirkende Gutschriften ausgeschlossen sind.
1.7 Unterbrüche
Gegen eine Gebühr von Fr. 50.– kann die Mitgliedschaft (auch ohne Angaben gemäss Punkt 1.6) zeitlich unterbrochen werden. Der Unterbruch muss im Vorhinein beim Vereinsvorstand beantragt werden, muss mindestens 1 Monat und kann höchstens 1 Jahr betragen. Der Unterbruch läuft frühestens ab Abmeldung höchstens bis zum angegebenen Enddatum. Danach sind die vereinbarten Mitgliederbeiträge wieder fällig, wobei die Gutschrift erst an den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet wird.
2.1 Mitgliedschaftsdauer
Die Mitgliedschaftsdauer beträgt mindestens ein Vereinsjahr. Nach Ablauf des ersten Vereinsjahres verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr und kann mit einer Frist von 4 Wochen auf Ende des Vereinsjahres gekündigt werden.
2.2 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Kündigung mittels Mail an den Vereinsvorstand gekündigt werden.
2.3 Kündigung während eines Vertragsunterbruchs
Während eines Unterbruchs kann ebenfalls nur auf Ende des Vereinsjahres gekündigt werden. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht. Ausgenommen davon sind krankheits- und unfallbedingte Kündigungen.
2.4 Reglementsverstösse
Falls ein Mitglied sich trotz Mahnung nicht an die Vereinsstatuten, das Vereinsreglement und die Anweisungen von Trainer und Vorstand hält, kann es von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen bzw. kann ihm die Verlängerung der Mitgliedschaft verweigert werden. Die Beurteilung von Verstössen erfolgt durch den Vereinsvorstand, welcher einen entsprechenden Antrag an die Mitgliederversammlung stellt. Bei gravierenden Verstössen kann der Vorstand ein Mitglied jederzeit von Veranstaltungen und Trainings des Vereins vorübergehend oder dauerhaft ausschliessen.
2.5 Adressänderungen
Das Mitglied hat dem Vereinsvorstand bzw. dem Sekretariat Änderungen seiner Adresse und/oder Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
3.1 Trainingsrisiko
Die Mitglieder und Gäste trainieren und benützen sämtliche Anlagen des Vereins auf eigene Gefahr. Der Club lehnt jede Haftung für Gesundheitsschäden ab. Die Mitglieder haben sich gegebenenfalls vor Aufnahme ihrer Aktivitäten im Verein auf gesundheitliche Risiken untersuchen zu lassen. Der Verein erteilt keine Zusagen in Bezug auf sportliche Erfolge, die durch die Benützung der Einrichtungen des Vereins erreicht werden könnten. Die Mitglieder versichern sich privat gegen die Folgen von Unfall.
3.2 Instruktion
Sämtliche Geräte im Verein dürfen von Mitgliedern und Gästen nur nach erfolgter Instruktion durch das Vereins-Personal benützt werden.
3.3 Haftung bei Diebstählen
Armforcebasel haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Mitglieder.
4.1 Mitglieder- und Gästeregeln
Die Mitglieder und Gäste sind verpflichtet, sich an die Vereinsstatuten, das Vereinsreglement und an die Weisungen der Trainer und des Vereinsvorstands zu halten.
4.2 Trainings
Mitglieder dürfen nur unter Aufsicht eines Trainers oder Vorstandsmitgliedes ein Training absolvieren.
4.3 Rauchen
Es gilt ein allgemeines Rauchverbot.
4.4 Getränke + Esswaren
Glasbehälter und Esswaren jeglicher Art sind in sämtlichen Trainingsräumen gestattet, jedoch muss der Trainingsraum stets sauber gehalten werden. Der Verein hält sich das Recht vor, Mitglieder auf Fehlverhalten bezüglich Esswaren / Getränke hinzuweisen.
4.5 Änderung der Einrichtungen und Anlagen
Der Club behält sich das Recht vor, seine Anlagen und Einrichtungen von Zeit zu Zeit zu verändern, einen Teil der Anlagen und Einrichtungen zu eliminieren oder andere hinzuzufügen.
4.6 Spezielle Anlässe
Der Verein hat je nach Bedarf das Recht, die Benützung seiner Anlagen und Einrichtungen für spezielle Anlässe und privaten Gebrauch zu reservieren.
5.1 Equipment des Vereins
Die Freigewichte, Scheiben, Hanteln und Geräte sind nach Gebrauch wieder zu versorgen.